Barrierefreiheitserklärung
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Wir bemühen uns, unsere Webseiten barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Antragsseite für den Aktionsfonds zur Unterstützung von Projekten gegen Antisemitismus: https://www.aktionsfonds-gegen-antisemitismus.berlin/
Diese Erklärung beschreibt die Maßnahmen, die wir ergriffen haben und noch ergreifen, um die Barrierefreiheit der Antragsseite zu gewährleisten.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde im Juni 2024 erstellt bzw. überarbeitet. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt als Selbstbewertung von der oben aufgeführten Einrichtung und dem Technischen Betreiber der Webseite.
Wir bemühen uns, unsere Webseiten barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Antragsseite für den Aktionsfonds zur Unterstützung von Projekten gegen Antisemitismus: https://www.aktionsfonds-gegen-antisemitismus.berlin/
Diese Erklärung beschreibt die Maßnahmen, die wir ergriffen haben und noch ergreifen, um die Barrierefreiheit der Antragsseite zu gewährleisten.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde im Juni 2024 erstellt bzw. überarbeitet. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt als Selbstbewertung von der oben aufgeführten Einrichtung und dem Technischen Betreiber der Webseite.
Wie barrierefrei ist die Webseite?
Die Webseite ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 zum größten Teil vereinbar und entspricht weitgehend den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Diese Richtlinien definieren, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Die Einhaltung dieser Richtlinien hilft uns, eine barrierefreie Benutzer*innenerfahrung für alle zu schaffen.
Maßnahmen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Um die Barrierefreiheit zu verbessern, haben wir die folgenden Maßnahmen ergriffen:
- Semantisches HTML: Wir verwenden korrektes HTML-Markup, um eine klare Struktur der Inhalte zu gewährleisten.
- Alternative Texte für Bilder: Alle Bilder auf unserer Webseite verfügen über beschreibende alternative Texte.
- Tastatur-Navigation: Unsere Webseite kann vollständig per Tastatur bedient werden.
- Farbschemata und Kontraste: Wir stellen sicher, dass Text und Hintergrund genügend Kontrast haben, um lesbar zu sein.
- Skalierbare Schriftgrößen: Benutzer können die Schriftgrößen nach Bedarf anpassen, ohne dass Inhalte unleserlich werden.
- Untertitel und Transkripte: Für multimediale Inhalte bieten wir, soweit möglich, Untertitel und Transkripte an.
Feedback und Kontaktinformationen
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Webseite zu verbessern. Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren:
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Christopher Suss
E-Mail: barrierefreiheit@kultur.berlin.de
Telefon: (030) 90 228 207
Kontakt zum Technischen Betreiber:
E-Mail: Barrierefreiheit@fund.garden
E-Mail: barrierefreiheit@kultur.berlin.de
Telefon: (030) 90 228 207
Kontakt zum Technischen Betreiber:
E-Mail: Barrierefreiheit@fund.garden
Wir werden uns bemühen, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten und die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
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